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Reisen mit medizinischem Cannabis

Druckfertige Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten im Schengen-Raum. Praktische Hilfe – keine Garantie für problemlose Einreise und keine Rechtsberatung.

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Wichtiger Grundsatz

  • Die Art.-75-/Schengen-Bescheinigung ist die Basis, ersetzt aber nicht nationale Sonderregeln des Ziel- oder Transitlands.
  • Die Bewertung unterscheidet bewusst zwischen Cannabisblüten und standardisierten Extrakten/Fertigarzneien (z. B. Dronabinol, Nabiximols/Sativex).
  • Auch mit vollständigen Unterlagen bleibt die endgültige Entscheidung beim Zoll oder Grenzbeamten des Ziellands.

Vor jeder Reise mitführen

  • Art.-75-/Schengen-Bescheinigung
  • Originalverpackung der Apotheke
  • Rezeptkopie oder aktueller Arztbrief
  • Nur persönlicher Reisebedarf mitführen
  • Transitländer separat prüfen
  • Im Zweifel Botschaft / Arzneimittelbehörde kontaktieren

Legende

GRÜN

Standardfall mit vollständigen Unterlagen. Trotzdem kein Automatismus.

GELB

Erhöhte Aufmerksamkeit: Zusatzpraxis, Produktdifferenzierung oder besondere Formalitäten möglich.

ORANGE

Deutlich erhöhte Vorsicht: Sonderregeln oder nur eingeschränkt belastbare Einreisepraxis.

ROT

Eskalationsstufe – in dieser Fassung kein Land pauschal rot eingeordnet.

Länderübersicht

Zuletzt geprüft: 30.03.2026 · Bewertet die Einreise-Risikolage für den Eigenbedarf
LandStatusCannabisblütenExtrakte / FertigarzneienDokumenteHinweis
DänemarkGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungNicht als Garantiefall verstehen; Praxis kann variieren.
DeutschlandGRÜNStandard-Schengen-FallGrundsätzlich Standardverfahren handhabbarSchengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/ArztbriefIm Ausland weiter als kontrollierte Substanz behandeln.
EstlandGRÜNStandardfallDronabinol/Extrakte mitdenkenSchengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/ArztbriefEindeutige Produktbezeichnung mitführen.
FinnlandGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungNur persönlicher Reisebedarf.
FrankreichGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungTransit und Rückreise separat prüfen.
GriechenlandGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungNur Eigenbedarf, keine Weitergabe.
IslandGRÜNNachweise & Originaletikett wichtigSauber dokumentiert mitführenSchengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/ArztbriefBei Unsicherheit isländische Behörde prüfen.
ItalienGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungFlug- und Transitregelungen separat prüfen.
LettlandGRÜNStandardfallDronabinol/Extrakte mitdenkenSchengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/ArztbriefEindeutige Produktbezeichnung mitführen.
LiechtensteinGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungMit Schweiz zusammen denken; Einreiseort prüfen.
LitauenGRÜNStandardfallDronabinol/Extrakte mitdenkenSchengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/ArztbriefEindeutige Produktbezeichnung mitführen.
LuxemburgGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungKeine Aussage zur lokalen Verschreibbarkeit.
MaltaGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungFlugreise mit Airline-Regeln abgleichen.
NiederlandeGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungToleranzpolitik ersetzt keine Einreisedokumente.
NorwegenGRÜNGrün; längere Aufenthalte zusätzlich prüfenStandardisierte Arzneimittel klarer handhabbarSchengen-Bescheinigung; ggf. ZusatznachweisÜber 30 Tage die norwegischen Anforderungen gesondert prüfen.
ÖsterreichGRÜNBlüten sensibler prüfenDronabinol gesondert betrachtenSchengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/ArztbriefVor Reise bei Unsicherheit zusätzlich prüfen.
PolenGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungDokumente möglichst zweisprachig mitführen.
PortugalGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungKein Versand; nur Mitnahme am Körper bzw. im Gepäck.
SchweizGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungAls Nicht-EU-Schengenstaat dieselbe Reisedisziplin.
TschechienGRÜNStandardfallStandardfallSchengen-Bescheinigung, OriginalverpackungBetrifft nur Einreise, nicht lokale Verschreibbarkeit.
KroatienGELBRestriktive MengenpraxisStandardisierte Arzneimittel besser einordenbarSchengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/ArztbriefMengen und Reisedauer vor Abflug prüfen.
SchwedenGELBBlüten sensibler bewertetGetrennt von Blüten betrachtenSchengen-Bescheinigung, vollständige ProduktunterlagenProduktkategorie und aktuelle Praxis zusätzlich prüfen.
SpanienGELBZusätzliche Permit-/GenehmigungspraxisUnter denselben FormalitätenAEMPS-Permit vorab prüfen, Originalverpackung, ArztunterlagenOhne vorherige Klärung nicht als Selbstläufer.
BelgienORANGEDeutlich heikler als StandardarzneienDronabinol eher denkbar als BlütenSchengen-Bescheinigung, saubere Produktprüfung vor ReiseProduktzulässigkeit möglichst vorab klären.
BulgarienORANGENicht als Standardfall behandelnStandardisierte Arzneimittel eher vertretbarSchengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/ArztbriefListen- und Produktprüfung vor Reise empfohlen.
RumänienORANGEHeikler; nicht als StandardfallPharmazeutische Zubereitungen separat bewertenSchengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/ArztbriefProduktform und Einordnung vorab prüfen.
SlowakeiORANGERestriktive Praxis; kritischStandardisierte Arzneimittel wirken eher vertretbarSchengen-Bescheinigung, vollständige ProduktunterlagenReisedauer und Mengen besonders sorgfältig prüfen.
SlowenienORANGENicht als Standardfall behandelnDronabinol eventuell handhabbarSchengen-Bescheinigung, vollständige ProduktunterlagenBei längerer Reise vorab zusätzlich klären.
UngarnORANGEProduktklassifikation vorab prüfenDronabinol eher denkbar als BlütenJe nach Produkt/Zeitdauer Zertifikate oder VorabklärungAktiv bei Behörde/Botschaft rückfragen.

Wichtiger Disclaimer

Diese Tabelle dient als grobe Richtlinie. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Behördenauskunft.

Die Einreiseentscheidung liegt immer bei den zuständigen Grenz-, Zoll- oder Polizeibehörden des Ziellands. Auch vollständige Dokumente garantieren keine Einreise ohne Rückfragen.

Jeder Patient sollte sich im Zweifel vor der Reise bei der zuständigen ausländischen Behörde oder nationalen Arzneimittelbehörde informieren – besonders bei Blüten, Dronabinol, Vapes, Extrakten, Transitländern und längeren Aufenthalten.

Methodischer Hinweis

  • GRÜN bedeutet nie „garantiert problemlos".
  • GELB bedeutet: erhöhte Aufmerksamkeit wegen Zusatzpraxis oder Formalitäten.
  • ORANGE bedeutet: klare Vorsichtsstufe mit spürbaren Sonderregeln oder erhöhter Unsicherheit.
  • ROT bleibt als Eskalationsstufe erhalten; aktuell kein Land pauschal rot eingeordnet.

Amtliche Quellenzuletzt geprüft 30.03.2026

  1. BfArM: Reisen mit medizinischem Cannabis
  2. BfArM: Reisen mit Betäubungsmitteln / Art.-75-Bescheinigung
  3. INCB: Country Regulations for Travellers
  4. INCB: General Information for Travellers
  5. Spanien – AEMPS Reisemedikamente / Permit
  6. Spanien – LABOFAR Permit-Hinweise
  7. Belgien – FAMHP Information for travellers
  8. Island – Icelandic Medicines Agency
  9. Ungarn – Travelling with Medicine (NNGYK/OGYEI)
  10. Kroatien – gov.hr Bringing in medicine
  11. Rumänien – Gesetz Nr. 339/2005
  12. Österreich – INCB Länderblatt 2024
  13. Belgien – INCB Länderblatt 2025
  14. Schweden – INCB Länderblatt 2024
  15. Norwegen – INCB Länderblatt 2025
  16. Ungarn – INCB Länderblatt 2024
  17. Bulgarien – INCB Länderblatt 2017
  18. Slowenien – INCB Länderblatt
  19. Slowakei – INCB Länderblatt

Was macht den CannaTravelPass besonders?

Amtliche Beglaubigung inkl.

Das von der Ärzt*in ausgestellte Schengen-Reiseformular wird von uns direkt amtlich beglaubigt. Wir übernehmen die Terminierung und Koordination mit den zuständigen Behörden sowie den Gang zum Amt.

Komplettes Reise-Kit

Du erhältst nicht nur das Formular, sondern ein vollständiges Paket: Geruchsdichter Zip-Beutel, Siegel, Infomaterial für Grenzbeamt*innen in mehreren Sprachen, Checkliste für sicheres Reisen.

72h Express-Service

Während herkömmliche Beglaubigungen Wochen dauern, ist dein CannaTravelPass meist in nur 72 Stunden verfügbar. Plane zur Sicherheit 5 Tage ein, insbesondere während der Ferienzeiten.

Je nach Ziel- und Transitland können zusätzliche Anforderungen gelten. Das BfArM empfiehlt, die Rechtslage vor Reiseantritt zu prüfen. Weder unsere Auflistung noch eine Kartendarstellung stellen eine verbindliche rechtliche Auskunft dar.

Warum CannaTravelPass?

Funktion
Herkömmlich
CannaTravelPass
Beglaubigung
Wochen
72h Express
Reise-Kit
Selbst organisieren
Komplett inklusive
Mehrsprachige Unterlagen
Unsicher
Vollständig
Behördengang
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