Amtliche Beglaubigung inkl.
Das von der Ärzt*in ausgestellte Schengen-Reiseformular wird von uns direkt amtlich beglaubigt. Wir übernehmen die Terminierung und Koordination mit den zuständigen Behörden sowie den Gang zum Amt.
Druckfertige Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten im Schengen-Raum. Praktische Hilfe – keine Garantie für problemlose Einreise und keine Rechtsberatung.
Standardfall mit vollständigen Unterlagen. Trotzdem kein Automatismus.
Erhöhte Aufmerksamkeit: Zusatzpraxis, Produktdifferenzierung oder besondere Formalitäten möglich.
Deutlich erhöhte Vorsicht: Sonderregeln oder nur eingeschränkt belastbare Einreisepraxis.
Eskalationsstufe – in dieser Fassung kein Land pauschal rot eingeordnet.
| Land | Status | Cannabisblüten | Extrakte / Fertigarzneien | Dokumente | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Dänemark | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Nicht als Garantiefall verstehen; Praxis kann variieren. |
| Deutschland | GRÜN | Standard-Schengen-Fall | Grundsätzlich Standardverfahren handhabbar | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/Arztbrief | Im Ausland weiter als kontrollierte Substanz behandeln. |
| Estland | GRÜN | Standardfall | Dronabinol/Extrakte mitdenken | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/Arztbrief | Eindeutige Produktbezeichnung mitführen. |
| Finnland | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Nur persönlicher Reisebedarf. |
| Frankreich | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Transit und Rückreise separat prüfen. |
| Griechenland | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Nur Eigenbedarf, keine Weitergabe. |
| Island | GRÜN | Nachweise & Originaletikett wichtig | Sauber dokumentiert mitführen | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/Arztbrief | Bei Unsicherheit isländische Behörde prüfen. |
| Italien | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Flug- und Transitregelungen separat prüfen. |
| Lettland | GRÜN | Standardfall | Dronabinol/Extrakte mitdenken | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/Arztbrief | Eindeutige Produktbezeichnung mitführen. |
| Liechtenstein | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Mit Schweiz zusammen denken; Einreiseort prüfen. |
| Litauen | GRÜN | Standardfall | Dronabinol/Extrakte mitdenken | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/Arztbrief | Eindeutige Produktbezeichnung mitführen. |
| Luxemburg | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Keine Aussage zur lokalen Verschreibbarkeit. |
| Malta | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Flugreise mit Airline-Regeln abgleichen. |
| Niederlande | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Toleranzpolitik ersetzt keine Einreisedokumente. |
| Norwegen | GRÜN | Grün; längere Aufenthalte zusätzlich prüfen | Standardisierte Arzneimittel klarer handhabbar | Schengen-Bescheinigung; ggf. Zusatznachweis | Über 30 Tage die norwegischen Anforderungen gesondert prüfen. |
| Österreich | GRÜN | Blüten sensibler prüfen | Dronabinol gesondert betrachten | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/Arztbrief | Vor Reise bei Unsicherheit zusätzlich prüfen. |
| Polen | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Dokumente möglichst zweisprachig mitführen. |
| Portugal | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Kein Versand; nur Mitnahme am Körper bzw. im Gepäck. |
| Schweiz | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Als Nicht-EU-Schengenstaat dieselbe Reisedisziplin. |
| Tschechien | GRÜN | Standardfall | Standardfall | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung | Betrifft nur Einreise, nicht lokale Verschreibbarkeit. |
| Kroatien | GELB | Restriktive Mengenpraxis | Standardisierte Arzneimittel besser einordenbar | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/Arztbrief | Mengen und Reisedauer vor Abflug prüfen. |
| Schweden | GELB | Blüten sensibler bewertet | Getrennt von Blüten betrachten | Schengen-Bescheinigung, vollständige Produktunterlagen | Produktkategorie und aktuelle Praxis zusätzlich prüfen. |
| Spanien | GELB | Zusätzliche Permit-/Genehmigungspraxis | Unter denselben Formalitäten | AEMPS-Permit vorab prüfen, Originalverpackung, Arztunterlagen | Ohne vorherige Klärung nicht als Selbstläufer. |
| Belgien | ORANGE | Deutlich heikler als Standardarzneien | Dronabinol eher denkbar als Blüten | Schengen-Bescheinigung, saubere Produktprüfung vor Reise | Produktzulässigkeit möglichst vorab klären. |
| Bulgarien | ORANGE | Nicht als Standardfall behandeln | Standardisierte Arzneimittel eher vertretbar | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/Arztbrief | Listen- und Produktprüfung vor Reise empfohlen. |
| Rumänien | ORANGE | Heikler; nicht als Standardfall | Pharmazeutische Zubereitungen separat bewerten | Schengen-Bescheinigung, Originalverpackung, Rezept-/Arztbrief | Produktform und Einordnung vorab prüfen. |
| Slowakei | ORANGE | Restriktive Praxis; kritisch | Standardisierte Arzneimittel wirken eher vertretbar | Schengen-Bescheinigung, vollständige Produktunterlagen | Reisedauer und Mengen besonders sorgfältig prüfen. |
| Slowenien | ORANGE | Nicht als Standardfall behandeln | Dronabinol eventuell handhabbar | Schengen-Bescheinigung, vollständige Produktunterlagen | Bei längerer Reise vorab zusätzlich klären. |
| Ungarn | ORANGE | Produktklassifikation vorab prüfen | Dronabinol eher denkbar als Blüten | Je nach Produkt/Zeitdauer Zertifikate oder Vorabklärung | Aktiv bei Behörde/Botschaft rückfragen. |
Diese Tabelle dient als grobe Richtlinie. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Behördenauskunft.
Die Einreiseentscheidung liegt immer bei den zuständigen Grenz-, Zoll- oder Polizeibehörden des Ziellands. Auch vollständige Dokumente garantieren keine Einreise ohne Rückfragen.
Jeder Patient sollte sich im Zweifel vor der Reise bei der zuständigen ausländischen Behörde oder nationalen Arzneimittelbehörde informieren – besonders bei Blüten, Dronabinol, Vapes, Extrakten, Transitländern und längeren Aufenthalten.
Das von der Ärzt*in ausgestellte Schengen-Reiseformular wird von uns direkt amtlich beglaubigt. Wir übernehmen die Terminierung und Koordination mit den zuständigen Behörden sowie den Gang zum Amt.
Du erhältst nicht nur das Formular, sondern ein vollständiges Paket: Geruchsdichter Zip-Beutel, Siegel, Infomaterial für Grenzbeamt*innen in mehreren Sprachen, Checkliste für sicheres Reisen.
Während herkömmliche Beglaubigungen Wochen dauern, ist dein CannaTravelPass meist in nur 72 Stunden verfügbar. Plane zur Sicherheit 5 Tage ein, insbesondere während der Ferienzeiten.
Je nach Ziel- und Transitland können zusätzliche Anforderungen gelten. Das BfArM empfiehlt, die Rechtslage vor Reiseantritt zu prüfen. Weder unsere Auflistung noch eine Kartendarstellung stellen eine verbindliche rechtliche Auskunft dar.