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  3. Medizinisches Cannabis auf Reisen: Was in Europa erlaubt ist

Recht

Medizinisches Cannabis auf Reisen: Was in Europa erlaubt ist

Ein Zettel, den Ärzte ausfüllen, macht den Unterschied zwischen legaler Reise und Ärger am Zoll. Was die Schengen-Bescheinigung leistet – und wo sie endet.

Examiné médicalement par Dr. Katharina Weidenbach le 12 juillet 2026Dernière mise à jour le 22 juillet 2026
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À propos de l'auteur(e)

Dr. Jonas Hellwig

Dr. rer. nat., Apotheker

Jonas Hellwig ist promovierter Pharmazeut und Apotheker. Er schreibt über die praktische Seite der Cannabis-Therapie: E-Rezept, Abgabe in der Apotheke, Kosten und Erstattung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Patient:innen in Deutschland.

Sources

  1. Reisen mit medizinischem Cannabis — Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  2. Reisen mit Betäubungsmitteln — Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Ich bin Cannabispatient und will ins Ausland verreisen. Was muss ich beachten? — Deutscher Hanfverband (DHV)
  • Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise — Auswärtiges Amt
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    Ein Patient rief mich vor ein paar Jahren aus dem Urlaub an. Am Flughafen in Palma hatte ihn die Guardia Civil aus der Schlange gezogen, weil im Handgepäck eine Dose mit getrockneten Blüten lag. Er hatte alles dabei: Rezept, Beipackzettel, sogar ein Foto der Apothekenquittung auf dem Handy. Nur das eine Formular fehlte, das die Beamten eigentlich sehen wollten. Am Ende ging es glimpflich aus. Zwei Stunden Wartezeit, ein Anruf beim Konsulat, dann durfte er weiter. Er hatte Glück – und ein Papier, das genau für solche Situationen gemacht ist, schlicht nicht gekannt.

    Dieses Papier heißt Schengen-Bescheinigung, manchmal auch Reisebescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens genannt. Klingt sperrig, ist aber im Kern simpel: ein amtlich beglaubigtes Formular, das bestätigt, dass die mitgeführte Menge Cannabis einer ärztlichen Verordnung entspricht und für den eigenen Bedarf auf Reisen gedacht ist. Wer es dabei hat, kann sich am Flughafen oder an der Grenze in Sekunden erklären, statt in eine lange Diskussion zu geraten.

    Wichtig vorab: Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr, sondern fällt unter das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Verschreibungspflichtig bleibt es trotzdem, und die Entscheidung, ob und wie ein Präparat verordnet wird, trifft immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall. Für Reisen ändert die neue Einstufung praktisch wenig: International gilt Cannabis weiterhin als kontrollierte Substanz, und genau deshalb braucht es beim Grenzübertritt ein Nachweisdokument.

    Was die Schengen-Bescheinigung genau regelt

    Die Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllt und muss anschließend von der zuständigen Stelle beglaubigt werden – je nach Bundesland ist das die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Einrichtung, in manchen Kreisen übernehmen das Gesundheitsämter. Grundlage ist immer die konkrete ärztliche Verschreibung: Wirkstoff, Dosierung, Menge.

    Das Dokument gilt ausschließlich innerhalb des Schengen-Raums, also in den 27 Vertragsstaaten von Portugal bis Estland, und deckt eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen ab. Für jedes verordnete Präparat braucht es eine eigene Bescheinigung – wer zwei verschiedene Cannabisarzneimittel verschrieben bekommt, führt entsprechend zwei Formulare mit. Die Menge orientiert sich am tatsächlichen Bedarf für den Reisezeitraum, nicht an einem Pauschalwert.

    Ein Detail, das häufig übersehen wird: Manche Behörden verlangen, dass die verschreibende Praxis im eigenen Bundesland oder zumindest in Deutschland ansässig ist. Wer ausschließlich per Videosprechstunde bei einer Praxis in einem anderen Bundesland behandelt wird, sollte das rechtzeitig vor Reiseantritt klären – im Zweifel direkt bei der zuständigen Landesbehörde am Wohnort nachfragen.

    Innerhalb der EU reicht das Formular – draußen nicht automatisch

    Innerhalb von Schengen ist die Rechtslage vergleichsweise klar. Sobald die Reise aber in ein Drittland führt, also außerhalb des Schengen-Raums, gilt die Bescheinigung nicht automatisch. Jedes Land entscheidet nach eigenem Recht, was an der Grenze erlaubt ist – und das kann sich fundamental unterscheiden von dem, was in Berlin oder Amsterdam üblich ist.

    Für solche Reisen empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein zusätzliches, mehrsprachiges ärztliches Attest ohne festgelegte Form, das Diagnose, Wirkstoff und Dosierung in einer im Zielland verständlichen Sprache dokumentiert. Ergänzend gilt die Empfehlung internationaler Suchtstoffabkommen, wonach auch außerhalb Schengens ein Reisezeitraum von maximal 30 Tagen zugrunde gelegt werden sollte. Ob das im Zielland tatsächlich akzeptiert wird, ist damit aber noch nicht gesagt.

    Vorher bei der Botschaft nachfragen – ohne Ausnahme

    Vor jeder Reise in ein Land außerhalb des Schengen-Raums solltest du dich direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes erkundigen, ob und in welcher Form medizinisches Cannabis eingeführt werden darf. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes geben dazu erste Anhaltspunkte, ersetzen aber keine verbindliche Auskunft der Vertretung vor Ort.

    Länder mit strikten Verboten

    Manche Staaten machen an dieser Stelle keine Kompromisse. Die Vereinigten Arabischen Emirate etwa stufen laut Auswärtigem Amt bereits geringste Mengen als Drogenbesitz ein – ausdrücklich eingeschlossen sind auch CBD-Öl und Produkte mit Hanfgeschmack. Die Kontrolle greift bereits im Transitbereich der Flughäfen Dubai und Abu Dhabi, und selbst ein zurückliegender Konsum vor der Einreise kann per Bluttest festgestellt und strafrechtlich verfolgt werden. Für Betäubungsmittel-Medikamente ist zusätzlich vorab die Zustimmung des dortigen Gesundheitsministeriums einzuholen. Auch mehrere Länder in Asien verfolgen einen ähnlich kompromisslosen Kurs; die Bandbreite reicht von hohen Geldstrafen bis zu langjährigen Haftstrafen. Pauschale Listen helfen hier wenig, weil sich Regelungen ändern können – die aktuelle Auskunft der jeweiligen Botschaft ist der einzig verlässliche Weg.

    Welche Papiere gehören ins Gepäck

    In der Praxis lohnt es sich, nicht nur die Bescheinigung selbst mitzunehmen, sondern ein kleines Bündel an Nachweisen.

    • Die Schengen-Bescheinigung im Original, nicht nur als Kopie oder Foto
    • Eine Kopie der ärztlichen Verordnung beziehungsweise des Rezepts
    • Bei Reisen außerhalb Schengens zusätzlich ein mehrsprachiges ärztliches Attest
    • Kontaktdaten der verschreibenden Praxis für Rückfragen der Behörden
    • Die Original-Apothekenverpackung mit Etikett und Chargenbezeichnung

    Die Originalverpackung ist kein Bürokratiedetail, sondern der schnellste Beleg dafür, dass das Präparat aus einer Apotheke stammt und nicht umgefüllt wurde. Umgepackte Blüten in einer Frischhaltedose wecken selbst mit korrekter Bescheinigung Misstrauen. Im Gepäck gehört das Ganze in den Koffer oder das Handgepäck, gut sichtbar getrennt von anderen Gegenständen, damit es bei einer Kontrolle nicht erst gesucht werden muss.

    Was das für die Reiseplanung bedeutet

    Wer regelmäßig ins Ausland reist, sollte die Bescheinigung fest in die Terminplanung mit der behandelnden Praxis einbauen. Zwischen Ausstellung durch den Arzt und Beglaubigung durch die Landesbehörde vergehen je nach Bundesland und Auslastung durchaus ein bis zwei Wochen – Kurzentschlossene laufen hier ins Leere. Einige Anbieter im Bereich Telemedizin, darunter auch CannaNow mit dem CannaTravelPass, bieten inzwischen einen strukturierten Weg an, um genau diesen Prozess zwischen Verordnung und Beglaubigung zu organisieren. Ersetzen kann das die individuelle Prüfung des Reiseziels aber nicht.

    Zwei Dinge bleiben am Ende hängen. Erstens: Innerhalb Europas ist eine unkomplizierte, rechtssichere Reise mit medizinischem Cannabis machbar, wenn die Bescheinigung rechtzeitig beantragt wird. Zweitens: Sobald ein Ziel außerhalb des Schengen-Raums liegt, endet die Planbarkeit dort, wo das jeweilige nationale Recht beginnt. Wer das ernst nimmt, kommt entspannter durch die Kontrolle – und erspart sich den Anruf beim Konsulat aus der Wartezone.

    Was ist die Schengen-Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ?

    Es handelt sich um ein von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefülltes und von der zuständigen Landesbehörde beglaubigtes Formular, das die Mitnahme ärztlich verordneten medizinischen Cannabis innerhalb der Schengen-Staaten für bis zu 30 Tage nachweist. Ohne sie riskierst du bei Kontrollen unnötige Diskussionen oder eine Beschlagnahmung.

    Wer stellt die Reisebescheinigung aus?

    Ausgefüllt wird sie von der behandelnden Praxis auf Basis der aktuellen Verordnung, beglaubigt anschließend die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle – das kann je nach Bundesland unterschiedlich organisiert sein. Plane für diesen Ablauf ausreichend Vorlauf ein, mindestens ein bis zwei Wochen.

    Gilt die Bescheinigung auch außerhalb Europas?

    Nein, sie gilt ausschließlich innerhalb des Schengen-Raums. Für Drittländer entscheidet allein das jeweilige nationale Recht, und viele Staaten erkennen die Bescheinigung nicht an. Erkundige dich deshalb vor jeder Reise außerhalb Schengens direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes.

    Was passiert, wenn ich ohne Bescheinigung mit Cannabis reise?

    Innerhalb Schengens riskierst du Rückfragen, Verzögerungen oder im Zweifel die Beschlagnahmung deines Medikaments bei einer Kontrolle. Außerhalb Schengens, in Ländern mit strikten Drogengesetzen wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, drohen laut Auswärtigem Amt deutlich härtere Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen – auch bei geringen Mengen.

    car-driving
    Recht

    Cannabis-Therapie und Führerschein: Was gilt beim Autofahren?

    Ärztlich verordnetes Cannabis fällt unter die Medikamentenklausel des §24a StVG – der Freizeitkonsum-Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt dann nicht automatisch. Was Patient:innen trotzdem beachten müssen.

    Examiné le 12 juillet 2026
    Wie lange im Voraus sollte ich die Bescheinigung beantragen?

    Rechne mit ein bis zwei Wochen zwischen ärztlicher Ausstellung und behördlicher Beglaubigung, abhängig vom Bundesland und der Bearbeitungslast der zuständigen Stelle. Bei kurzfristig gebuchten Reisen wird es entsprechend eng – plane den Antrag deshalb möglichst früh in deine Reisevorbereitung ein.

    Reicht die Original-Rezeptkopie allein als Nachweis?

    Nein, eine reine Rezeptkopie ersetzt die Schengen-Bescheinigung nicht, ergänzt sie aber sinnvoll als zusätzlichen Beleg. Für Kontrollen zählt in erster Linie das beglaubigte Formular zusammen mit der Original-Apothekenverpackung – die Rezeptkopie dient als weiterer Nachweis der ärztlichen Verordnung.