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  3. Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Cannabis

Praxis

Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Cannabis

Rund jeder dritte Antrag wird abgelehnt. Was §31 Abs. 6 SGB V wirklich verlangt, was Privatrezepte kosten und wie ein Widerspruch aussieht.

Medisinsk gjennomgått av Dr. Katharina Weidenbach 12. juli 2026Sist oppdatert 22. juli 2026
form

Om forfatteren

Dr. Jonas Hellwig

Dr. rer. nat., Apotheker

Jonas Hellwig ist promovierter Pharmazeut und Apotheker. Er schreibt über die praktische Seite der Cannabis-Therapie: E-Rezept, Abgabe in der Apotheke, Kosten und Erstattung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Patient:innen in Deutschland.

Kilder

  1. § 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  2. Kostenübernahme für Cannabis nach § 31 Abs. 6 SGB V — Anwaltskanzlei Kahlen
  3. Bundessozialgericht, Urteil vom 10.11.2022, B 1 KR 9/22 R — Bundessozialgericht
  • Richtlinie zur Begutachtung von Cannabinoiden überarbeitet — Medizinischer Dienst Bund
  • Krankenkasse und medizinisches Cannabis: Wann übernimmt die GKV die Kosten? — Medicanova
  • Rund jeder dritte Antrag auf Kostenübernahme für medizinisches Cannabis wird von der Krankenkasse abgelehnt. Das erzähle ich Patient:innen nicht, um sie zu entmutigen. Ich erzähle es, weil ich es besser finde, wenn man das vorher weiß, statt sich hinterher zu ärgern.

    Am HV-Tisch erlebe ich beide Seiten: Menschen, die nach Wochen des Wartens endlich ihre Genehmigung in der Hand halten – und Menschen, die einen Ablehnungsbescheid vorlegen und fragen, ob sie jetzt einfach privat zahlen müssen. Beides ist möglich. Beides hat seinen Preis, im wörtlichen und im übertragenen Sinn.

    Die gesetzliche Grundlage: §31 Abs. 6 SGB V

    Seit dem Cannabis-als-Medizin-Gesetz von 2017 gibt es einen Leistungsanspruch für gesetzlich Versicherte. Er ist an drei Bedingungen geknüpft, die im Gesetz so formuliert sind: eine schwerwiegende Erkrankung liegt vor, eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie steht nicht zur Verfügung oder kommt im Einzelfall nicht infrage, und es besteht eine – wörtlich – „nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome“. Das ist bewusst kein Automatismus. Es ist eine Einzelfallprüfung, und genau darin liegt der Knackpunkt.

    Der Genehmigungsvorbehalt – und warum er so oft zum Streitpunkt wird

    Die Erstverordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor sie zulasten der GKV abgegeben werden darf. Das nennt sich Genehmigungsvorbehalt. Im Gesetz steht, die Genehmigung sei „nur in begründeten Ausnahmefällen“ abzulehnen – in der Praxis lehnen Kassen trotzdem etwa ein Viertel bis ein Drittel der Anträge ab. Häufigster Grund: aus Sicht der Kasse oder des Medizinischen Dienstes ist die Therapiealternativen-Prüfung nicht ausreichend dokumentiert, oder die Schwere der Erkrankung wird anders eingeordnet als vom behandelnden Arzt.

    Wichtig für die Erwartungshaltung: Reine Dosisanpassungen oder ein Wechsel zwischen Blüten und Extrakten innerhalb einer bereits genehmigten Therapie brauchen keine neue Genehmigung. Nur die erstmalige Aufnahme der Cannabis-Therapie durchläuft dieses Verfahren.

    Fristen, an die sich die Kasse halten muss

    • Zwei Wochen ab Antragseingang im Regelfall.
    • Vier Wochen, wenn eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes eingeholt wird – dieser muss sich innerhalb von zwei Wochen äußern.
    • Drei Tage bei Anschlussversorgung nach stationärer Behandlung oder im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.

    Verstreicht die Frist ohne Entscheidung, gilt der Antrag nach den allgemeinen Regeln des SGB V als genehmigt – das ist ein Hebel, den viele nicht kennen und der sich lohnt, im Blick zu behalten.

    Realistische Erfolgschancen einschätzen

    Ich rate dazu, ehrlich zu sein: Chronische Schmerzpatient:innen mit dokumentierter, erfolglos ausgeschöpfter Vortherapie haben andere Chancen als jemand, der bisher kaum etwas anderes ausprobiert hat. Der Antrag steht und fällt mit der ärztlichen Begründung – wie lückenlos die bisherigen Therapieversuche dokumentiert sind, welche Nebenwirkungen sie hatten, warum genau Cannabis jetzt naheliegt. Ein dünn begründeter Antrag hat es schwerer, unabhängig davon, wie berechtigt die Behandlung medizinisch sein mag. Das ist auch der Grund, warum eine sorgfältige ärztliche Prüfung im Vorfeld – wie sie bei einer seriösen telemedizinischen Anamnese stattfindet – mehr ist als eine Formalität.

    Warnhinweis: Kein Selbstläufer

    Eine ärztliche Verschreibung allein garantiert keine Kostenübernahme. Der Genehmigungsvorbehalt ist ein eigenständiges Prüfverfahren der Krankenkasse. Plane realistisch mit mehreren Wochen Wartezeit und der Möglichkeit einer Ablehnung – auch bei guter medizinischer Begründung.

    Selbstzahler versus Kassenleistung: was ein Privatrezept kostet

    Wer nicht warten will oder kann, entscheidet sich häufig zunächst für ein Privatrezept – zulasten der eigenen Brieftasche. Die monatlichen Kosten schwanken erheblich je nach Sorte, Menge und Darreichungsform; verlässliche Anhaltspunkte in der Praxis liegen grob zwischen niedrigen zwei- und mehreren hundert Euro im Monat. Das ist kein Pauschalpreis, sondern hängt von der individuellen Verordnung ab – frag in deiner Apotheke konkret nach, bevor du dich festlegst. Manche Patient:innen fahren zweigleisig: privat starten, parallel den Kostenübernahmeantrag stellen, und bei Genehmigung auf Kassenrezept umsteigen. Das ist zulässig, kostet aber in der Übergangszeit eben Geld.

    Was tun bei Ablehnung: Widerspruch

    Ein Ablehnungsbescheid ist nicht das Ende. Du hast in der Regel einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen – diese Frist steht im Bescheid und sollte unbedingt eingehalten werden. Ein Widerspruch sollte nicht nur „Ich bin dagegen“ sagen, sondern konkret auf die Ablehnungsgründe eingehen: Welche Therapiealternativen wurden geprüft, warum kommen sie nicht infrage, welche Symptome und Verläufe sprechen für die Cannabis-Therapie. Eine ergänzende ärztliche Stellungnahme hilft hier oft mehr als jedes allgemeine Argument. Bleibt die Kasse bei ihrer Ablehnung, ist der nächste Schritt die Klage vor dem Sozialgericht – dort werden nach meiner Beobachtung nicht wenige Ablehnungen revidiert, wenn die medizinische Begründung stichhaltig ist.

    Was ich niemandem empfehle: einen Widerspruch formlos und ohne neue Argumente einzureichen, nur um Zeit zu gewinnen. Das verzögert häufig nur die – ohnehin oft zähe – Bearbeitung, ohne die Erfolgsaussichten zu verbessern.

    Was Kassen bei der Prüfung tatsächlich anschauen

    Aus Gesprächen mit Patient:innen, die ihren Bescheid mitbringen, kristallisiert sich ein Muster heraus: Kassen und Medizinischer Dienst fragen sehr genau nach, welche zugelassenen Arzneimittel oder Standardtherapien bereits versucht wurden, wie lange, in welcher Dosierung und mit welchem Ergebnis. Ein Antrag, der nur pauschal formuliert ist – „andere Mittel haben nicht geholfen“ – hat es schwerer als einer, der konkrete Präparate, Zeiträume und dokumentierte Nebenwirkungen nennt. Das ist letztlich reine Aktenarbeit, aber sie entscheidet oft über den Ausgang.

    Bei bestimmten Diagnosen, etwa chronischen Schmerzsyndromen oder Spastik bei Multipler Sklerose, ist die Studienlage zur Wirksamkeit von Cannabinoiden vergleichsweise besser dokumentiert als bei selteneren Indikationen – das kann sich in der Bearbeitungspraxis der Kassen niederschlagen, ersetzt aber nie die Einzelfallprüfung. Auch bei gut belegten Indikationen bleibt die Genehmigung eine Ermessensentscheidung der Kasse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, keine automatische Zusage.

    Wie der Ablauf bei CannaNow eingebettet ist

    Der Prozess bleibt derselbe wie bei jeder anderen Cannabis-Verordnung: Online-Fragebogen, ärztliche Prüfung, E-Rezept, Wunschapotheke für Abholung oder Versand. Die Kostenübernahme selbst ist ein separates Verfahren zwischen dir und deiner Krankenkasse – die Apotheke und die Plattform können den Antrag nicht ersetzen, aber eine saubere ärztliche Dokumentation aus der Anamnese ist die Grundlage, auf der ein Antrag überhaupt Substanz bekommt.

    Übernimmt die Krankenkasse automatisch die Kosten, wenn ein Arzt Cannabis verschreibt?

    Nein. Die Erstverordnung unterliegt einem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse. Erst nach positiver Prüfung – teils unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes – wird die Kostenübernahme zugesagt. Eine Verschreibung allein reicht nicht aus.

    Wie lange dauert die Entscheidung der Krankenkasse?

    Im Regelfall zwei Wochen, bei Einbindung des Medizinischen Dienstes bis zu vier Wochen, bei bestimmten Anschlussversorgungen nur drei Tage. Wird diese Frist überschritten, kann der Antrag als genehmigt gelten – das lohnt sich zu prüfen.

    Was kostet ein Privatrezept für Cannabis ungefähr?

    Die monatlichen Kosten variieren stark je nach Sorte, Menge und Darreichungsform und liegen häufig im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Konkrete Preise erfährst du in deiner Apotheke anhand der individuellen Verordnung.

    Was mache ich, wenn die Krankenkasse ablehnt?

    Du kannst innerhalb der im Bescheid genannten Frist, meist ein Monat, Widerspruch einlegen. Wichtig ist eine konkrete, medizinisch begründete Erwiderung auf die Ablehnungsgründe, im Idealfall gestützt durch eine ärztliche Stellungnahme. Bleibt es bei der Ablehnung, ist die Klage vor dem Sozialgericht der nächste Schritt.

    Muss ich für eine Dosisänderung erneut einen Antrag stellen?

    Nein. Reine Dosisanpassungen sowie der Wechsel zwischen Cannabisblüten und -extrakten innerhalb einer bereits genehmigten Therapie sind vom Genehmigungsvorbehalt ausgenommen. Nur die erstmalige Aufnahme der Cannabis-Therapie muss genehmigt werden.

    Erhöht eine sorgfältige ärztliche Anamnese meine Chancen auf Kostenübernahme?

    Eine ausführliche, gut dokumentierte Anamnese mit nachvollziehbarer Begründung, warum bisherige Therapien nicht ausreichend gewirkt haben, ist die Grundlage jedes Antrags. Sie ersetzt nicht die Prüfung durch die Kasse, verbessert aber die Nachvollziehbarkeit des Antrags erheblich.